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   LSG Baden-Württemberg, 09.05.2006 - L 11 KR 5004/05   

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https://dejure.org/2006,9888
LSG Baden-Württemberg, 09.05.2006 - L 11 KR 5004/05 (https://dejure.org/2006,9888)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.2006 - L 11 KR 5004/05 (https://dejure.org/2006,9888)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - L 11 KR 5004/05 (https://dejure.org/2006,9888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme eines Therapie-Tandems; Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers; Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch die Krankenkasse auf Grund ihrer Anerkennung der Zuständigkeit; Fehlende Weiterleitung des Antrags an den Sozialhilfeträger; Anspruch unter ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 75 Abs. 5
    Notwendige Beiladung eines Trägers der Sozialhilfe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.05.2006 - L 11 KR 5004/05
    Deswegen liegt eine der Entscheidung des BSG (Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 1) vergleichbare Konstellation nicht vor.

    Schließlich setzt die Beiladung auch nach der Entscheidung des BSG vom 26.10.2004 ( B 7 AL 16/04 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 1) voraus, dass ein mutmaßlich endgültig zuständiger Rehabilitationsträger in Betracht kommt.

  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 15/88

    Verfahrensrüge - Beiladung - Versicherungsträger - Leistungspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.05.2006 - L 11 KR 5004/05
    Das ist hier aber nicht der Fall, andere Leistungsträger sind nicht leistungspflichtig (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 74).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.05.2006 - L 11 KR 5004/05
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch der Senat in Würdigung der von der Klägerin vorgelegten ärztlichen Verordnung, des Gutachtens des MDK sowie des Gutachtens von Prof. Dr. Dr. D. der Auffassung ist, dass sich die Klägerin auf das Grundbedürfnis der Teilnahme an der sonst üblichen Lebensgestaltung Gleichaltriger als Bestandteil des sozialen Lernprozesses (BSG SozR 3 - 2500 § 33 Nr. 27) schon deshalb nicht berufen kann, weil sie dazu nicht auf das Hilfsmittel angewiesen ist.
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 6/03 R

    Krankenversicherung - berechtigtes Interesse - Zustimmung - Krankenkasse - auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.05.2006 - L 11 KR 5004/05
    Auch im Hinblick auf mögliche Erstattungsansprüche scheidet dann eine Beiladung aus, da mangels Weiterleitung des Antrags nach § 14 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ein Erstattungsanspruch gegen einen anderen Rehabilitationsträger ohnehin weitgehend ausgeschlossen ist und mögliche Erstattungsansprüche die Notwendigkeit einer Beiladung im Leistungsstreit nicht begründen können (BSG 7.12.2004 SozR 4-2500 § 51 Nr. 1).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - L 9 B 268/05

    Streitigkeit über die örtliche Zuständigkeit - betreutes Wohnen eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.05.2006 - L 11 KR 5004/05
    Denn durch das 7. Gesetz zur Änderung des SGG vom 9.12.2004 wurden zwar eine Vielzahl von Vorschriften im SGG im Hinblick auf die Übernahme der Zuständigkeit für das SGB II und SGB XII (BGBl. I, S. 3302) geändert, nicht jedoch der § 75 Abs. 5 SGG (so auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 9.11.2005, L 9 B 268/05 SO ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05

    Krankenversicherung

    Auf die frühere, bis zum 31.7.2006 erhebliche Streitfrage, ob es sich bei einem Träger der Sozialhilfe um einen Versicherungsträger iS von § 75 Abs. 5 SGG in der bis dahin geltenden Fassung handelt, kommt es nach der Neufassung der Vorschrift durch Gesetz vom 20.7.2006 nicht mehr an (zutreffend für eine entsprechende Anwendung jedenfalls seit 2005: BSGE 93, 286ff=SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; Zeihe § 75 Rdnr. 57f; aA ohne nähere Begründung: LSG BW Urteil vom 9.5.2006, Az L 11 KR 5004/05, und LSG SH, Beschl. vom 9.11.2005, Az L 9 B 268/05 SO ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2008 - L 11 KR 1952/08

    Krankenversicherung - kein grundsätzlicher Anspruch auf Gewährung einer

    Hingewiesen wird auf die Urteile des BSG vom 21. November 2002, B 3 KR 8/02 R, SGb 2003, 94, vom 26. März 2003, B 3 KR 26/02 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 2, den Beschluss des BSG vom 27. Juli 2006, B 3 KR 11/06 B, sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 2006, L 11 KR 5004/05 und den Beschluss vom 6. August 2008, L 11 KR 5420/07, welche aufgrund der Rechtsprechung des BSG ergangen sind.
  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03

    Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Die Vorschrift begründet daher eine echte und ausschließliche sowie im Verhältnis zum Versicherten, Leistungsempfänger, Behinderten usw. auch endgültige Zuständigkeit, die nicht davon abhängen kann, ob dieser, nachdem der nach § 14 SGB IX zuständige Träger eine Prüfung des Anspruchs "nach sämtlichen in Betracht kommenden Leistungsnormen" verweigert, den Rechtsweg beschreitet und ob das angerufene Gericht die Gebotenheit der Beiladung des "eigentlich" zuständigen Trägers bejaht, oder eine Beiladung trotz ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG ablehnt, vgl. insoweit einerseits LSG Thüringen, L 6 KR 23/02 vom 30.05.2005, andererseits die ständige Rechtsprechung des 11. Senat des LSG Baden-Württemberg (L 11 KR 1913/04 vom 08.03.2005; L 11 KR 1634/04 vom 03.05.2005; L 11 KR 2161/04 vom 05.04.2005; L 11 KR 5004/05 vom 09.05.2006).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2017 - L 11 KR 4594/16
    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung des gewünschten Elektrorollstuhls als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, weshalb der Senat auf die Beiladung des SGB-XII-Trägers verzichten konnte (vgl Senatsurteil vom 09.05.2006, L 11 KR 5004/05, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 KR 3259/15
    Die Klägerin hat nach der vom Senat nachgeholten Prüfung der Teilhabezwecke und Lebensumstände keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung des gewünschten schnelleren Rollstuhls als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, weshalb der Senat auf die Beiladung des SGB-XII-Trägers verzichten konnte (vgl Senatsurteil vom 09.05.2006, L 11 KR 5004/05, juris).
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